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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 01.04.11) der Firma
Wilhelmstrasse 118-
59067 HAMM
Mobil: +49(0)1707906161
misan@misantrink.de
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Getränke Misan Getränke Handel UG, nachstehend "Getränke Misan" genannt, und den von ihr belieferten Geschäftspartnern, nachstehend "Kunde" genannt, gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Getränke Misan, in der jeweils neuesten und gültigen Fassung.
1. Bestellungen, Lieferungen und Gewährleistung
Angebote erfolgen unverbindlich und freibleibend. Bestellungen des Kunden gelten erst mit Auftragsbestätigung oder Rechnungserteilung bzw. mit Lieferung als angenommen. Bei direkt belieferten Kunden holt Getränke Misan deren Bestellung telefonisch ein. Im Interesse einer reibungslosen, kosten-
2. Preise
Die Warenpreise, welche von Getränke Misan fakturiert werden, sind zwischen Getränke Misan und Kunde vertraglich vereinbart Besteht keine vertragliche Vereinbarung, gelten die Warenpreise aus den am Liefertag gültigen Preislisten. Preisänderungen werden nur mit druckschriftlicher Bekanntgabe an den Kunden wirksam.
3. Zahlungen
Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, nach Erhalt der Ware sofort ohne Abzug fällig und zahlbar. Neue Kunden werden nur gegen Barzahlung bei Warenerhaltbeliefert, gleiches gilt, wenn der Kunde mit der Erfüllung fälliger Verpflichtungen in Verzug ist, oder wenn nach Vertragsabschluß Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit herabsetzen (z.B. Scheckprotest, Vollstreckungsmaßnahmen). Sodann kann Getränke Misan die sofortige Zahlung für gelieferte Waren verlangen. Für nicht eingelöste Lastschriften und Schecks werden dem Kunden die entstandenen Bankkosten und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € pro Rücklastschrift bzw. pro Rückscheck berechnet. Gegen Ansprüche von Getränke Misan kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Unterbleibt eine Anrechnungsbestimmung des Kunden, so ist Getränke Misan berechtigt, nach ihrer Wahl eine Anrechnung auf fällige Forderungen (z.B. Kosten, Zinsen, Darlehen, Ware, Pacht) vorzunehmen, soweit nicht einer der im Verbraucherkreditgesetz zwingend geregelten Fälle vorliegt.
4. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen –egal, auf welchem Rechtsgrund diese beruhen-
5. Leergut
Leergut, also Flaschen, Kisten, Fässer, Paletten, Kohlensäureflaschen und Container werden dem Kunden zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen. Sie bleiben unveräußerliches Eigentum von Getränke Misan und sind zurückzugeben. Für Kisten, Flaschen, Container, Kohlensäureflaschen, Paletten und Faß – Kleingebinde bis 29,9 Ltr. Inhalt sowie KEG Fässer der Brauerei Früh, Köln, wird ein branchenübliches Pfandgeld erhoben. Eine Erweiterung der Bepfandung von Keg Fässern anderer Brauereien und sonstiger Leergüter behält sich Getränke Misan vor. Das Pfandgeld sichert das Eigentum von Getränke Misan am Leergut und die aus diesem Eigentum herrührenden Ansprüche. Es wird zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer mit der Warenrechnung erhoben bzw. vergütet. Mit jeder Warenrechnung wird eine Leergutfortschreibung getrennt nach Gebindearten vorgenommen, die zugleich Leergutauszug ist. Die auf den Rechnungen von Getränke Misan ausgewiesenen Leergutsalden gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widerspricht. Die Rückgabepflicht des Kunden ist erfüllt, wenn das Leergut im einwandfreien Zustand sowie in gleicher Art und Menge zurückgegeben wird. Einheitsleergut (Eurokästen, Euroflaschen, Fasskleingebinde, bepfandete Kegfäßer, Paletten, Kohlesäureflaschen und Container) nimmt Getränke Misan nur in Höhe des gelieferten Vollgutes zurück. Zuviel zurückgegebenes Leergut, gleich welcher Art, geht nur mit schriftlicher Vereinbarung in das Eigentum von Getränke Misan über; anderenfalls steht entsprechendes Leergut dem Kunden zur Verfügung. Endet die Geschäftsbeziehung, so ist Getränke Misan berechtigt, fehlendes oder ungebrauchtes Leergut mit den Kosten des Anschaffungswertes in Rechnung zu stellen; dieses jedoch unbeschadet der Möglichkeit des konkreten Nachweises eines höheren oder geringeren Schadens. Ein etwa bestehendes Pfandgeldguthaben wird dabei angerechnet. Rückständiges Leergut ist bis zu 4 Wochen nach Ende der Geschäftsverbindung zurückzugeben, nicht zurückgegebenes Leergut wird ebenfalls zum Tagespreis berechnet.
6. Liefer-
§ 1 Preise und Zahlungsbedingungen Eine nicht erfolgte Abnahme oder eine Abbestellung in der Bereitschaftswoche hat keinen Einfluß auf die volle Fälligkeit des Mietzinses. Für fehlendes Leihgut wird der jeweilige Tagespreis berechnet. Zahlungsbedingungen : Falls nicht anders vereinbart, bar sofort ohne Abzug. § 2 Festausrüstung Die Festausrüstung darf nur an dem vom Kunden angegebenen Ort verwendet werden. Ein Verbringen an einen anderen Ort erfordert eine schriftliche Genehmigung von Getränke Misan. Die Ausgabe von Speisen aus Ausschankwagen ist untersagt. Bei vertragswidriger Nutzung kann ein pauschalierter Schadensersatz von mindestens 100,00 € je Einzelfallverlangt werden. Darüber hinausgehender Schadenersatzanspruch bleibt vorbehalten. § 3 Überlassungsdauer Bei Anlieferung bzw. Abholung hat der Veranstalter oder eine von Ihm beauftragte Person die Waren zu übernehmen oder zurückzugeben. Ist kein Beauftragter vor Ort, erkennt der Veranstalter die auf dem Lieferschein bzw. Abholschein aufgeführten Angaben an. Die Mietzeit ist auf die normale Veranstaltungsdauer (Mietwoche) beschränkt und endet mit dem im Lieferschein bezeichneten Rückgabetermin. Bei einer verspäteten Rückgabe ist zumindest das Entgeld für eine weitere Mietwoche zu entrichten. Die Geltendmachung eines Höheren Schadens durch Getränke Misan ist nicht ausgeschlossen. Kunde bleibt Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Der Kunde erhält die Leihgüter in einwandfreien Zustand. Etwaige Reklamationen an der Beschaffenheit, Art und Menge der Leihgüter sind unverzüglich nach Erhalt derselben Getränke Misan schriftlich mitzuteilen. Eine spätere Reklamation ist ausgeschlossen. § 4 Gefahrübertragung / Rückgabe Es muß gewährleistet sein, das bei der Abholung das Inventar ordnungsgemäß bereitgestellt wird. Bei Rückgabe erhält der Veranstalter nur eine vorläufige Rücknahmeerklärung. Der endgültige Bruch-
7. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden ist Hamm.
8. Sonstiges
Diese allgemeinen Lieferungs-